Zusammenfassend sind daher Bedenken bezüglich einer unzureichenden Abdichtung der Erdwärmesondenbohrung bei „kleinen Bohrdurchmessern“ unbegründet. Anders formuliert, der Bohrdurchmesser hat keinen Einfluss auf die Qualität der Ringraumabdichtung einer Erdwärmesondenbohrung. Und da das Bohrloch mehrfach befahren wird, und der Bohrstrang rotiert, ist das Bohrloch ohnehin größer als der Meißeldurchmesser.
Um Erdwärmesondenbohrungen tiefer als 150 m in Deutschland marktfähig zu machen, müsste der Zusammenhang mit der dann eingesetzten 40er Doppel-U-Sonde (Sondendurchmesser etwa 110mm) und einem allseitigen Ringspalt mit 60 mm aufgehoben werden, damit auch tiefere Erdwärmesondenbohrungen mit einer auf Endteufe 150 mm großen Bohrung mit den in Deutschland üblichen Bohrequipment errichtet werden kann.