Zur Hauptnavigation springen Zum Inhalt springen Zur Fußzeile springen

GeoTHERM - expo & congress

Open Access Erklärung

Hiermit räumt der Autor/die Autoren dem GeoTHERM Journal für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist und räumlich unbeschränkt das einfache Recht ein, den von ihm/ihnen im GeoTHERM Journal publizierten Beitrag als Online-Dokument einschließlich der hierzu erstellten Beschreibungsdaten ("Metadaten") in einer Ausgabe des Journals zu publizieren, dauerhaft elektronisch zu speichern und öffentlich zugänglich zu machen. Die Rechte zur Verwertung des Beitrags in anderer Form (u.a. PRINT) bleiben hiervon unberührt.

Zum Zweck der Langzeitarchivierung und unter Beibehaltung der inhaltlichen Integrität ist der Herausgeber zu technischen Veränderungen am Dokument berechtigt. Das GeoTHERM Journal ist berechtigt, die durch diese Vereinbarung eingeräumten Rechte der Online-Publikation ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen und einfache Nutzungsrechte an andere Bibliotheken, Archive oder Open-Access-Portale zu vergeben, ohne dass es hierzu der gesonderten Zustimmung des Autors/der Autoren bedarf.

Diese versichern, dass sie berechtigt sind, die oben aufgeführten urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem Beitrag inklusive der ggbfls. darin enthaltenen fremden Text- und/oder Bildvorlagen einzuräumen. Sie  versichern ferner, dass sie für den Inhalt des zur Veröffentlichung bereitgestellten Werkes verantwortlich sind und dass mit einer derartigen Veröffentlichung keine gesetzlichen Vorschriften und keine Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte) verletzt werden. Sie verpflichten sich, die Betreiber des GeoTHERM Journals von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer von ihnen zu vertretenden Inanspruchnahme beruhen, sowie alle aufgrund der von ihnen zu vertretenden Inanspruchnahme entstehenden Kosten zu ersetzen.

Das GeoTHERM Journal verfolgt mit der Veröffentlichung des Journals keine wirtschaftlichen Interessen. Daher können die Autoren ihre Beiträge kostenfrei einreichen und können für die Einreichungen keine Vergütung geltend machen.